YAESU®
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist die zuständige Behörde für geistige Eigentumsrechte in der EU. Dazu gehören auch Marken, d. h. Symbole, Logos, Wörter, Klänge, Farben oder Kombinationen davon, die zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen einer Partei von denen anderer verwendet werden.
Eine beim EUIPO geschützte Marke ist eine Marke, die offiziell bei dieser Einrichtung eingetragen wurde und somit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, dass der Inhaber der Marke das ausschließliche Recht hat, diese Marke in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, für die sie eingetragen ist. Er kann andere daran hindern, eine verwechselbar ähnliche Marke ohne seine Zustimmung zu verwenden.
Die Beantragung einer EU-Marke umfasst mehrere Schritte, darunter eine Anmeldung, eine gründliche Suche nach ähnlichen bestehenden Marken, eine Prüfung der Anmeldung durch das EUIPO und eine Widerspruchsfrist, in der andere gegen die Eintragung Einspruch erheben können. Sobald eine Marke eingetragen ist, ist sie 10 Jahre lang gültig und kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, jeweils um 10 Jahre.
Die Datenbank des EUIPO, eSearch plus, bietet der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über eingetragene EU-Marken.
YAESU ist eine eingetragene Marke von YAESU Keikogyo Ltd.
Alle Rechte liegen bei YAESU Keikogyo Ltd. und den offiziellen Partnern und lizenzierten Unternehmen.
Die illegale Verwendung einer rechtmäßig eingetragenen Marke ist gesetzlich verboten.